Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (§87b SGB XI) weist die alltägliche Begleitung Demenzerkrankter als eigenen Aufgabenbereich mit spezifischen Kompetenz- und Qualifikationserwartungen aus. Im Zuge dieser Gesetzesinitiative haben sich Systeme der Erwachsenenbildung, der Altenhilfe und der Arbeitsförderung zu regionalen Verbünden zusammengeschlossen. Ihr gemeinsamer Nenner ist die Rekrutierung, Qualifizierung und Beschäftigung von Assistenzkräften zur Begleitung demenzerkrankter Menschen. Gestützt auf eine standardisierte Befragung von 121 Absolventen einer Qualifizierungsmaßnahme, nimmt die von der „Ostafalia“ finanzierte Studie die Frage auf, wie diese „Alltagsbegleiter“ in die (stationäre) Versorgung demenzerkrankter Menschen eingebunden sind und wie sie ihre Arbeitsbedingungen, Tätigkeiten und Kompetenzen bewerten.
Prof. Dr. Joachim Döbler
Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
Fakultät Soziale Arbeit